PV-Anlage beim EVU anmelden: Ablauf, Unterlagen und typische Fehler (2026)

Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist ein entscheidender Schritt für den legalen Betrieb Ihrer Solaranlage. Dieser aktualisierte Leitfaden für 2026 führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Vorbereitung über die notwendigen Unterlagen bis hin zur erfolgreichen Registrierung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie typische Fehler vermeiden und Ihre PV-Anlage ohne Verzögerungen oder Ablehnungen anmelden können.

Überblick: Wo muss eine PV-Anlage angemeldet werden?

Bevor wir in die Details eintauchen, verschaffen wir uns einen Überblick über alle notwendigen Anmeldungen. Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss 2026 bei folgenden Stellen registriert werden:

Anmeldestelle Frist nach Inbetriebnahme Notwendig für Besonderheiten 2026
Netzbetreiber/EVU Vor Installation Netzanschluss, Einspeisevergütung Online-Portale bei vielen EVUs
Bundesnetzagentur (MaStR) 1 Monat Gesetzliche Pflicht Vereinfachtes Verfahren für Anlagen bis 30 kWp
Finanzamt 1 Monat Steuerliche Erfassung Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp
Gewerbeamt Nicht notwendig* Nur bei Anlagen >30 kWp Keine Anmeldepflicht für private Anlagen

*Seit 2023 muss für private PV-Anlagen kein Gewerbe mehr angemeldet werden. Dies gilt bundesweit und soll die Bürokratie reduzieren und die Nutzung von Solarenergie fördern.

Vorbereitung: Was Sie vor der Anmeldung wissen sollten

Bevor Sie mit der eigentlichen Anmeldung beginnen, sollten Sie einige grundlegende Informationen zusammenstellen. Dies erleichtert den gesamten Prozess und hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Benötigte Grundinformationen

  • Technische Daten Ihrer PV-Anlage (Nennleistung in kWp, Modultyp, Wechselrichter)
  • Standortdaten (genaue Adresse, Grundstücksnummer, Koordinaten)
  • Persönliche Daten (Kontaktinformationen, Bankverbindung für Einspeisevergütung)
  • Geplantes Inbetriebnahmedatum
  • Einspeisekonzept (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung)
  • Messkonzept (mit oder ohne Batteriespeicher)

Wichtig für 2026: Die Mitteilung der Veräußerungsform (EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme) muss mindestens einen vollen Kalendermonat vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafgebühr von 10 Euro pro kWp installierter Leistung und Monat!

Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber/EVU

Die Anmeldung beim Netzbetreiber bzw. EVU ist der erste und wichtigste Schritt. Sie muss vor der Installation der PV-Anlage erfolgen, da der Netzbetreiber prüfen muss, ob das Stromnetz für Ihre Anlage ausreichend dimensioniert ist.

Ablauf der Anmeldung beim EVU

  1. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber (in der Regel Ihr lokales EVU)
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular aus (online oder in Papierform)
  3. Reichen Sie einen maßstabsgerechten Lageplan mit Grundstücksgrenzen ein
  4. Geben Sie die geplante Anlagenleistung und das Messkonzept an
  5. Teilen Sie die gewünschte Veräußerungsform mit (EEG-Vergütung, Direktvermarktung)
  6. Warten Sie auf die Netzverträglichkeitsprüfung und Anschlusszusage

„Die frühzeitige Anmeldung beim Netzbetreiber ist entscheidend. Planen Sie mindestens 4-8 Wochen für die Bearbeitung ein, um Verzögerungen bei der Installation zu vermeiden.“

– Experte für Photovoltaik-Anmeldungen

Benötigte Unterlagen für die EVU-Anmeldung

Für eine erfolgreiche Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim EVU benötigen Sie verschiedene Dokumente. Die genauen Anforderungen können je nach Netzbetreiber variieren, aber die folgenden Unterlagen werden in der Regel benötigt:

Technische Unterlagen

  • Datenblätter der PV-Module
  • Datenblätter der Wechselrichter
  • Einlinien-Schaltplan der Anlage
  • Konformitätserklärungen der Komponenten
  • Bei Speichern: Datenblätter des Batteriespeichers

Administrative Unterlagen

  • Antragsformular des EVU (vollständig ausgefüllt)
  • Lageplan mit Grundstücksgrenzen
  • Nachweis des Eigentums oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Persönliche Identifikationsdokumente
  • Bankverbindung für die Einspeisevergütung

Tipp für 2026: Viele EVUs akzeptieren mittlerweile digitale Dokumente. Scannen Sie alle Unterlagen ein und speichern Sie diese in einem separaten Ordner auf Ihrem Computer. So haben Sie alles griffbereit und können die Dokumente bei Bedarf schnell hochladen oder per E-Mail versenden.

Schritt 2: Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Nach der Anmeldung beim EVU und der Installation Ihrer PV-Anlage müssen Sie diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Dies ist eine gesetzliche Pflicht für alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.

So melden Sie Ihre PV-Anlage im MaStR an

  1. Besuchen Sie die Website www.marktstammdatenregister.de
  2. Registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber (falls noch nicht geschehen)
  3. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein
  4. Wählen Sie „Neue Anlage registrieren“ und dann „Stromerzeugungsanlage“
  5. Wählen Sie „Solaranlage“ als Energieträger
  6. Geben Sie alle geforderten technischen Daten ein
  7. Überprüfen Sie alle Angaben und schließen Sie die Registrierung ab

Wichtig: Die Frist für die Anmeldung im MaStR beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme der PV-Anlage. Bei Versäumnis kann die Einspeisevergütung ausgesetzt werden und es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro!

Besonderheiten bei der MaStR-Anmeldung 2026

Seit 2023 gibt es einige Vereinfachungen bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister, die auch 2026 gelten:

  • Vereinfachtes Verfahren für Anlagen bis 30 kWp
  • Möglichkeit der Vorab-Registrierung als „geplante Inbetriebnahme
  • Batteriespeicher müssen separat, aber im gleichen Prozess angemeldet werden
  • Die Registrierung kann auch durch bevollmächtigte Dritte (z.B. Installateur) erfolgen

Schritt 3: Anmeldung beim Finanzamt

Als Betreiber einer PV-Anlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist, gelten Sie steuerrechtlich als Unternehmer. Daher ist eine Anmeldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erforderlich.

Steuerliche Besonderheiten für PV-Anlagen 2026

Seit 2023 gelten einige steuerliche Erleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen, die auch 2026 Bestand haben:

  • 0% Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp
  • Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern
  • Bei Mehrfamilienhäusern: Steuerbefreiung bis 15 kWp pro Wohneinheit (max. 100 kWp)
  • Keine Pflicht zur Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei steuerbefreiten Anlagen

„Trotz der Steuerbefreiungen bleibt die Anmeldepflicht beim Finanzamt bestehen. Versäumen Sie diese nicht, da sonst Kosten von 10 Euro pro Kilowatt Leistung und Kalendermonat drohen.“

Um Ihre PV-Anlage beim Finanzamt anzumelden, fordern Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an oder nutzen Sie das ELSTER-Portal für die elektronische Übermittlung.

Typische Fehler bei der Anmeldung und wie Sie diese vermeiden

Bei der Anmeldung einer PV-Anlage können verschiedene Fehler auftreten, die zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen können. Hier sind die häufigsten Fallstricke und wie Sie diese umgehen:

Häufige Fehler

  • Verspätete Anmeldung beim Netzbetreiber (nicht vor Installation)
  • Fehlende oder unvollständige technische Unterlagen
  • Falsche Angaben zur Anlagenleistung oder zum Standort
  • Versäumnis der einmonatigen Frist zur MaStR-Anmeldung
  • Vergessen der separaten Anmeldung eines Batteriespeichers
  • Fehlende Mitteilung der Veräußerungsform einen Monat vor Inbetriebnahme
  • Unvollständige Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

So vermeiden Sie diese

  • Planen Sie mindestens 8 Wochen für die EVU-Anmeldung vor Installation ein
  • Nutzen Sie unsere Dokumenten-Checkliste für Vollständigkeit
  • Lassen Sie technische Daten vom Installateur prüfen und bestätigen
  • Setzen Sie sich Erinnerungen für alle wichtigen Fristen
  • Melden Sie alle Komponenten (inkl. Speicher) separat an
  • Teilen Sie die Veräußerungsform frühzeitig mit (mind. 1 Monat vor Inbetriebnahme)
  • Lassen Sie steuerliche Angaben von einem Fachmann prüfen

Experten-Unterstützung bei der Anmeldung

Lassen Sie sich von unseren Fachleuten durch den komplexen Anmeldeprozess führen. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.

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Zeitplan: So planen Sie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage richtig

Ein realistischer Zeitplan hilft Ihnen, alle Fristen einzuhalten und Verzögerungen bei der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage zu vermeiden. Hier ist ein empfohlener Ablaufplan:

Zeitpunkt Maßnahme Zu beachten
8-12 Wochen vor geplanter Installation Anmeldung beim Netzbetreiber/EVU Vollständige technische Unterlagen bereithalten
Mind. 4 Wochen vor Installation Mitteilung der Veräußerungsform Mindestens ein voller Kalendermonat vor Inbetriebnahme
Nach Erhalt der Anschlusszusage Installation der PV-Anlage Inbetriebnahmeprotokoll vom Installateur erstellen lassen
Direkt nach Installation Zählerwechsel beantragen Terminvereinbarung mit dem Netzbetreiber
Nach Zählerwechsel Inbetriebnahme der Anlage Inbetriebnahmeprotokoll an Netzbetreiber senden
Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme Anmeldung im MaStR Auch Batteriespeicher separat anmelden
Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme Anmeldung beim Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen

Tipp: Erstellen Sie einen digitalen Kalender mit Erinnerungen für alle wichtigen Fristen. So verpassen Sie keine Deadline und vermeiden unnötige Verzögerungen oder Strafzahlungen.

Online-Portale der EVUs: So nutzen Sie sie effektiv

Die meisten Energieversorgungsunternehmen bieten mittlerweile benutzerfreundliche Online-Portale für die Anmeldung von PV-Anlagen an. Diese Portale vereinfachen den Prozess erheblich und ermöglichen eine schnellere Bearbeitung.

Vorteile der Online-Anmeldung

  • Bequeme Anmeldung rund um die Uhr von zu Hause aus
  • Direktes Hochladen aller erforderlichen Dokumente
  • Automatische Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben
  • Transparente Verfolgung des Bearbeitungsstatus
  • Schnellere Bearbeitungszeiten im Vergleich zur Papierform
  • Digitale Archivierung aller Unterlagen und Korrespondenz

Tipps für die effektive Nutzung von EVU-Portalen

  1. Registrieren Sie sich frühzeitig im Kundenportal Ihres EVU
  2. Scannen Sie alle Dokumente vorab ein und speichern Sie diese in gängigen Formaten (PDF, JPG)
  3. Achten Sie auf die maximale Dateigröße beim Hochladen (meist 5-10 MB pro Datei)
  4. Nutzen Sie die Hilfe- und FAQ-Bereiche bei Unklarheiten
  5. Speichern Sie Ihre Eingaben regelmäßig, falls das Portal dies ermöglicht
  6. Notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten und Referenznummern

„Die Online-Portale der EVUs haben den Anmeldeprozess deutlich vereinfacht. Was früher Wochen dauerte, kann heute oft in wenigen Tagen erledigt werden – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und korrekt.“

Sonderfälle: Erweiterungen, Speicher und Anlagenwechsel

Neben der Erstanmeldung gibt es verschiedene Sonderfälle, die besondere Anforderungen an die Anmeldung stellen. Hier erfahren Sie, was bei Erweiterungen, Speichernachrüstungen und Anlagenwechseln zu beachten ist.

Erweiterung bestehender PV-Anlagen

Wenn Sie Ihre bestehende PV-Anlage erweitern möchten, gilt dies rechtlich als Neuanlage und muss entsprechend angemeldet werden:

  • Neue Anmeldung beim Netzbetreiber/EVU erforderlich
  • Separate Registrierung im Marktstammdatenregister als neue Anlage
  • Aktualisierung der Daten beim Finanzamt
  • Beachtung unterschiedlicher Vergütungssätze für Alt- und Neuanlage

Nachrüstung eines Batteriespeichers

Batteriespeicher müssen separat angemeldet werden, auch wenn sie nachträglich zu einer bestehenden PV-Anlage hinzugefügt werden:

  • Information an den Netzbetreiber über die Speichernachrüstung
  • Separate Registrierung des Speichers im Marktstammdatenregister
  • Technische Daten des Speichers bereithalten (Kapazität, Leistung, Hersteller)
  • Ggf. Anpassung des Messkonzepts erforderlich

Anlagenbetreiberwechsel

Bei Verkauf einer Immobilie mit PV-Anlage oder Übertragung der Betreiberschaft:

  • Ummeldung beim Netzbetreiber mit neuem Betreiber
  • Aktualisierung der Betreiberdaten im Marktstammdatenregister
  • Mitteilung an das Finanzamt über den Betreiberwechsel
  • Übertragung der Einspeiseverträge auf den neuen Betreiber

Wichtig: Auch bei Sonderfällen gelten die üblichen Fristen! Die Anmeldung bzw. Aktualisierung muss innerhalb eines Monats nach der Änderung erfolgen.

Fazit: So gelingt die Anmeldung Ihrer PV-Anlage garantiert

Die korrekte Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim EVU und anderen Behörden ist ein wichtiger Schritt, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Einspeisevergütung zu sichern. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung und den Tipps zur Vermeidung typischer Fehler sollte die Anmeldung problemlos gelingen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Anmeldung ein (8-12 Wochen vor Installation)
  • Halten Sie alle technischen Unterlagen vollständig bereit
  • Beachten Sie die Frist von einem Monat für die Anmeldung im MaStR und beim Finanzamt
  • Teilen Sie die Veräußerungsform mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme mit
  • Nutzen Sie die Online-Portale der EVUs für eine schnellere Bearbeitung
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Fachleuten beraten

Professionelle Unterstützung bei der PV-Anmeldung

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