Balkonkraftwerk anmelden 2026: Marktstammdatenregister, neue Regeln, Fristen

Mit einem Balkonkraftwerk können Sie selbst umweltfreundlichen Strom erzeugen und Ihre Stromrechnung senken. Doch bevor Sie die Vorteile Ihrer Mini-Solaranlage voll ausschöpfen können, müssen Sie diese ordnungsgemäß anmelden. 2026 gelten neue Regeln, die den Anmeldeprozess vereinfachen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk korrekt registrieren, welche Fristen zu beachten sind und welche Dokumente Sie benötigen.

Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke 2026

Auch 2026 gilt: Jedes Balkonkraftwerk muss angemeldet werden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Laut § 5 Abs. 5 MaStRV haben Sie nach der Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks einen Monat Zeit für die Anmeldung.

Als Balkonkraftwerk gelten Solaranlagen mit folgenden Eigenschaften:

  • Die Solarmodule haben zusammen eine maximale Leistung von 2000 Watt (2 Kilowatt-Peak)
  • Der Wechselrichter hat eine maximale Leistung von 800 Watt
  • Die Anlage wird an einem festen Standort betrieben
  • Die Anlage ist mit dem Stromnetz verbunden

Überschreitet Ihre Anlage diese Werte, gilt sie als reguläre Photovoltaikanlage und unterliegt anderen Anmeldebestimmungen.

Neue Regeln für Balkonkraftwerke 2026

Seit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist, gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke, die auch 2026 Bestand haben:

Vereinfachungen seit 2024

  • Erhöhung der maximal zulässigen Wechselrichterleistung auf 800 Watt
  • Keine Anmeldepflicht mehr beim Netzbetreiber (nur noch im Marktstammdatenregister)
  • Vereinfachtes Anmeldeformular mit nur noch 5 statt 20 Angaben
  • Erlaubnis zur Nutzung normaler Schuko-Steckdosen (statt spezieller Energiesteckdosen)
  • Übergangsweise Duldung rückwärtsdrehender Stromzähler (§ 10a Abs. 3 EEG)

Weiterhin zu beachten

  • Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister bleibt bestehen
  • Einhaltung der Anmeldefrist von einem Monat nach Inbetriebnahme
  • Maximale Modulleistung von 2000 Watt darf nicht überschritten werden
  • Bei Mietwohnungen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich
  • Sichere Montage muss gewährleistet sein

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist für jedes Balkonkraftwerk verpflichtend. Der Prozess ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung im MaStR

  1. Rufen Sie den Registrierungsassistenten des Marktstammdatenregisters auf.
  2. Klicken Sie auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ und anschließend auf „Registrierung einer Solaranlage“.
  3. Wählen Sie „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus.
  4. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, erstellen Sie eines mit Ihren persönlichen Daten.
  5. Geben Sie die erforderlichen Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk ein.

Benötigte Daten für die Registrierung

Angabe Erklärung Wo zu finden?
Standort der Anlage Adresse, an der das Balkonkraftwerk installiert ist Ihre Wohnadresse
Datum der Inbetriebnahme Tag, an dem das Balkonkraftwerk erstmals angeschlossen wurde Sollte innerhalb des letzten Monats liegen
Anzahl der Module Wie viele Solarmodule Ihr Balkonkraftwerk hat Typischerweise 1-2 Module
Gesamtleistung der Module Maximale Leistung aller Module zusammen in Watt-Peak (Wp) Herstellerangaben, Typenschild (max. 2000 Watt)
Wechselrichterleistung Maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters in Watt Typenschild des Wechselrichters (max. 800 Watt)
Zählernummer Identifikationsnummer Ihres Stromzählers Auf dem Stromzähler oder der Stromrechnung

Wichtig: Verändern Sie nachträglich etwas an Ihrem Balkonkraftwerk, z.B. durch Hinzufügen eines weiteren Solarmoduls, müssen Sie diese Änderung im Marktstammdatenregister aktualisieren. Auch bei einer Stilllegung müssen Sie die Anlage austragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 ist die separate Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke nicht mehr erforderlich. Der Netzbetreiber erhält alle relevanten Informationen direkt aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden
  • Der bürokratische Aufwand wird deutlich reduziert
  • Der Netzbetreiber wird automatisch über Ihre Anlage informiert
  • Sie können Ihr Balkonkraftwerk sofort nach der Installation in Betrieb nehmen

Zählertausch durch den Netzbetreiber

Obwohl keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig ist, kann es nach der Registrierung im Marktstammdatenregister zu einem Zählertausch kommen:

  • Der Netzbetreiber hat nach Ihrer Anmeldung vier Monate Zeit, einen alten Ferraris-Zähler (mit Drehscheibe) gegen einen elektronischen Zähler auszutauschen
  • Der Zählertausch ist für Sie kostenlos
  • Bis zum Austausch darf Ihr alter Zähler auch rückwärts drehen (§ 10a Abs. 3 EEG)
  • Die jährlichen Gebühren für den neuen Zähler können höher sein (ca. 20 € statt 8-13 €)

Hinweis: Obwohl Wechselrichter mit 800 Watt Leistung erlaubt sind und angemeldet werden können, ist die entsprechende VDE-Produktnorm noch in Arbeit. Offiziell sind derzeit nur 600 Watt Einspeisung erlaubt, aber 800-Watt-Wechselrichter sind in der Praxis bereits weit verbreitet und werden toleriert.

Wichtige Fristen und Zeiträume

Bei der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks müssen Sie bestimmte Fristen beachten, um Bußgelder zu vermeiden:

Vorgang Frist Gesetzliche Grundlage
Anmeldung im Marktstammdatenregister Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme § 5 Abs. 5 MaStRV
Zählertausch durch Netzbetreiber Innerhalb von vier Monaten nach Anmeldung § 10a Abs. 3 EEG
Aktualisierung bei Änderungen Innerhalb eines Monats nach Änderung § 5 Abs. 5 MaStRV
Abmeldung bei Stilllegung Innerhalb eines Monats nach Stilllegung § 5 Abs. 5 MaStRV

Benötigte Dokumente und Informationen

Für eine reibungslose Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks sollten Sie folgende Dokumente und Informationen bereithalten:

Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, E-Mail)
  • Standortadresse des Balkonkraftwerks
  • Inbetriebnahmedatum
  • Technische Daten der Anlage (Modulleistung, Wechselrichterleistung)
  • Zählernummer
  • Ggf. Daten eines angeschlossenen Speichers

Zusätzlich empfohlen

  • Kaufbeleg des Balkonkraftwerks
  • Technische Datenblätter der Komponenten
  • Fotos der installierten Anlage
  • Bei Mietwohnungen: Schriftliche Erlaubnis des Vermieters
  • Bei Eigentumswohnungen: Zustimmung der WEG

Häufige Fehler bei der Anmeldung vermeiden

Bei der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks können verschiedene Fehler auftreten, die zu Verzögerungen oder Problemen führen können:

Häufiger Fehler Mögliche Konsequenz Lösung
Verspätete Anmeldung Bußgeld möglich Anmeldung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme durchführen
Falsche technische Daten Ungültige Registrierung Datenblätter genau prüfen, korrekte Werte eintragen
Falsche Zählernummer Probleme beim Zählertausch Nummer direkt vom Zähler oder aktueller Stromrechnung ablesen
Fehlende Vermietererlaubnis Rechtliche Probleme mit Vermieter Vor Installation schriftliche Erlaubnis einholen
Überschreitung der Leistungsgrenzen Anlage gilt nicht mehr als Balkonkraftwerk Maximale Modulleistung von 2000 Watt und Wechselrichterleistung von 800 Watt einhalten

Kostenlose Beratung zur Anmeldung

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Bußgelder und Konsequenzen bei Nichtanmeldung

Die Nichtanmeldung Ihres Balkonkraftwerks kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Verstoß gegen die Marktstammdatenregisterverordnung (§ 21 MaStRV)
  • Ordnungswidrigkeit mit möglichem Bußgeld
  • Theoretisch bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich (§ 95 Abs. 2 EnWG)
  • In der Praxis deutlich niedrigere, aber dennoch empfindliche Strafen
  • Mögliche Probleme mit der Versicherung im Schadensfall

Bisher sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen tatsächlich Bußgelder für nicht angemeldete Balkonkraftwerke verhängt wurden. Dennoch ist die Anmeldung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für die Netzstabilität und -planung.

Vorteile der korrekten Anmeldung

Die ordnungsgemäße Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks bietet Ihnen mehrere Vorteile:

Rechtliche Sicherheit

  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Rechtssicherer Betrieb
  • Keine Probleme bei Kontrollen

Versicherungsschutz

  • Gültiger Versicherungsschutz im Schadensfall
  • Keine Probleme bei Regulierung
  • Haftpflichtschutz bei Schäden

Netzstabilität

  • Beitrag zur Netzplanung
  • Unterstützung der Energiewende
  • Sicherer Netzbetrieb

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk 2026 anmelden?

Ja, die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur besteht auch 2065. Sie haben nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit für die Anmeldung. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich.

Kann ich mein Balkonkraftwerk sofort in Betrieb nehmen?

Ja, Sie können Ihr Balkonkraftwerk sofort nach der Installation in Betrieb nehmen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Sind 800 Watt Wechselrichterleistung erlaubt?

Ja, seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 sind Wechselrichter mit einer Leistung von bis zu 800 Watt erlaubt und können so im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die entsprechende VDE-Produktnorm ist zwar noch in Arbeit, aber 800-Watt-Wechselrichter sind in der Praxis bereits weit verbreitet und werden toleriert.

Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 MaStRV und kann theoretisch mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem können Probleme mit der Versicherung im Schadensfall auftreten. Bisher sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen tatsächlich Bußgelder verhängt wurden.

Muss ich einen neuen Stromzähler einbauen lassen?

Wenn Sie noch einen alten Ferraris-Zähler (mit Drehscheibe) haben, wird der Netzbetreiber diesen nach Ihrer Anmeldung gegen einen elektronischen Zähler austauschen. Dafür hat er vier Monate Zeit. Bis dahin darf Ihr alter Zähler auch rückwärts drehen. Der Zählertausch ist für Sie kostenlos.

Kann ich mehrere Balkonkraftwerke anmelden?

Grundsätzlich ja, allerdings gelten die Leistungsgrenzen (2000 Watt Modulleistung, 800 Watt Wechselrichterleistung) pro Wohneinheit bzw. Zählpunkt. Jedes Balkonkraftwerk muss separat im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Fazit: Balkonkraftwerk anmelden 2026 leicht gemacht

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist 2026 einfacher denn je. Dank der Vereinfachungen durch das Solarpaket I müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden – der bürokratische Aufwand wurde deutlich reduziert.

Halten Sie die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme ein, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Die Anmeldung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Sie benötigen lediglich einige grundlegende Informationen zu Ihrer Anlage und Ihrem Stromzähler.

Mit der korrekten Anmeldung betreiben Sie Ihr Balkonkraftwerk rechtssicher und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Nutzen Sie die Vorteile der erneuerbaren Energien und senken Sie gleichzeitig Ihre Stromkosten – ganz legal und ohne bürokratische Hürden.

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