Ein Balkonkraftwerk ermöglicht auch Mietern die Nutzung von Solarenergie
Was ist ein Balkonkraftwerk und welche Vorteile bietet es Mietern?
Ein Balkonkraftwerk – auch Steckersolargerät oder Mini-PV-Anlage genannt – ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die Mieter ohne großen Aufwand an ihrem Balkon, ihrer Terrasse oder im Garten installieren können. Die Anlage besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandelt.
Die gesetzliche Definition findet sich in § 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), wo ein Steckersolargerät beschrieben wird als „ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht“.
Mit einem Balkonkraftwerk können auch Mieter aktiv zur Energiewende beitragen und gleichzeitig ihre Stromkosten senken – ganz ohne eigene Immobilie.
Die wichtigsten Vorteile für Mieter im Überblick:
Finanzielle Vorteile
- Senkung der Stromkosten durch Eigenverbrauch
- Überschaubare Investitionskosten (ca. 300-800 €)
- Amortisation meist innerhalb von 3-7 Jahren
- Steuerliche Absetzbarkeit der Installationskosten
- Regionale Fördermöglichkeiten verfügbar
Praktische Vorteile
- Einfache Installation ohne Fachkenntnisse möglich
- Keine baulichen Eingriffe in die Substanz nötig
- Mitnahme bei Umzug möglich
- Geringer Wartungsaufwand
- Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen
Rechtliche Grundlagen: Der neue Rechtsanspruch für Mieter
Mit dem Solarpaket I, das im Juli 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Rechte von Mietern bei der Installation von Balkonkraftwerken erheblich gestärkt. Die wichtigste Neuerung: Mieter haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks, dem Vermieter nur aus triftigen Gründen widersprechen können.

Die wichtigsten rechtlichen Änderungen im Überblick:
§ 554 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Mieter haben einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Installation eines Steckersolargeräts, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen.
Diese Gesetzesänderung bedeutet konkret: Vermieter können die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr pauschal verbieten. Mietvertragsklauseln, die Balkonkraftwerke generell untersagen, sind unwirksam. Allerdings müssen Mieter weiterhin die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren.
Weitere wichtige rechtliche Neuerungen:
- Vereinfachte Anmeldung: Keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich, nur noch Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Erhöhte Leistungsgrenzen: Bis zu 2.000 Watt Gleichstrom (DC) und 800 Watt Wechselstrom (AC) ohne zusätzliche Genehmigungen möglich
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Auch Eigentümergemeinschaften müssen die Installation von Balkonkraftwerken durch Mieter grundsätzlich dulden
Rechtliche Voraussetzungen für die Installation in Mietwohnungen
Trotz des neuen Rechtsanspruchs müssen Mieter bei der Installation eines Balkonkraftwerks bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese dienen vor allem der Sicherheit und dem Schutz des Gebäudes.
Die fachgerechte Installation ist eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung
Technische und sicherheitsrechtliche Anforderungen:
| Anforderung | Beschreibung | Rechtliche Grundlage |
| Maximale Leistung | Max. 2.000 Watt (DC) / 800 Watt (AC) | EEG 2023, § 3 |
| Elektrische Sicherheit | Einhaltung der VDE-AR-N 4105 (TAR) | Technische Anschlussregeln |
| Anschluss | Spezielle Energiesteckvorrichtung oder fester Anschluss | DIN VDE V 0100-551-1 |
| Registrierung | Eintragung im Marktstammdatenregister innerhalb von 30 Tagen | MaStRV |
| Statik | Ausreichende Tragfähigkeit des Balkons/der Befestigung | Landesbauordnungen |
Bauliche Voraussetzungen:
Neben den technischen Anforderungen müssen auch bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. In den meisten Fällen ist für Balkonkraftwerke keine separate Baugenehmigung erforderlich, da sie als geringfügige bauliche Änderung gelten. Allerdings können lokale Bauvorschriften abweichen.
Achtung bei Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist in der Regel eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich, insbesondere bei Photovoltaik-Anlagen an der Fassade.
Rechte und Pflichten des Vermieters
Auch wenn Mieter nun einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks haben, bedeutet dies nicht, dass Vermieter keinerlei Rechte mehr haben. Vielmehr sieht das Gesetz einen Interessenausgleich vor.
Eine offene Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist entscheidend
In diesen Fällen darf der Vermieter die Installation ablehnen:
Berechtigte Ablehnungsgründe
- Gefährdung der Statik des Balkons oder Gebäudes
- Erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes
- Konkrete Sicherheitsbedenken (z.B. Brandgefahr)
- Denkmalschutzauflagen, die der Installation entgegenstehen
- Technische Nichteignung der Wohnung/elektrischen Leitungen
- Unverhältnismäßige Nachteile für andere Mieter (z.B. Verschattung)
Keine berechtigten Ablehnungsgründe
- Pauschale Ablehnung ohne konkrete Begründung
- Geringfügige optische Veränderungen
- Allgemeine Bedenken ohne konkrete Anhaltspunkte
- Vorgeschriebene Nutzung bestimmter Marken/Modelle
- Überzogene technische Anforderungen
- Allgemeine Klauseln im Mietvertrag, die Balkonkraftwerke verbieten
Zulässige Vorgaben des Vermieters:
Der Vermieter darf zwar die Installation nicht grundlos ablehnen, kann aber bestimmte Vorgaben machen:
- Anforderungen an die Art der Befestigung (z.B. keine Bohrungen in die Fassade)
- Vorgaben zur Farbgestaltung für ein einheitliches Erscheinungsbild
- Fachgerechte Installation durch qualifizierte Fachkräfte
- Nachweis einer ausreichenden Versicherung
- Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Genehmigung beim Vermieter
Um Ihr Recht auf ein Balkonkraftwerk erfolgreich durchzusetzen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Mit der richtigen Vorbereitung erhöhen Sie die Chancen auf eine zügige Genehmigung erheblich.
Der Weg zur Genehmigung in 5 Schritten:
- Informationen sammelnRecherchieren Sie vorab die technischen Details Ihrer geplanten Anlage, mögliche Montageorte und relevante Sicherheitsaspekte. Je besser Sie vorbereitet sind, desto überzeugender wirkt Ihr Antrag.
- Schriftlichen Antrag stellenFormulieren Sie einen förmlichen Antrag an Ihren Vermieter mit allen relevanten Informationen zur geplanten Anlage (Leistung, Maße, Montageort, Installationsweise).
- Technische Unterlagen beifügenFügen Sie Ihrem Antrag Produktdatenblätter, Skizzen zur geplanten Montage und ggf. Fotos des Montageorts bei. Dies schafft Vertrauen und zeigt Ihre sorgfältige Planung.
- Auf Rückmeldung warten und nachfassenDer Vermieter sollte innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 4-6 Wochen) antworten. Bei ausbleibender Antwort haken Sie freundlich nach.
- Bei Ablehnung: Gründe prüfen und ggf. widersprechenSollte Ihr Vermieter den Antrag ablehnen, prüfen Sie die angeführten Gründe sorgfältig. Bei unberechtigter Ablehnung können Sie schriftlich widersprechen und auf Ihren gesetzlichen Anspruch verweisen.
Konfliktlösung: Was tun bei Ablehnung?
Trotz des gesetzlichen Anspruchs kann es vorkommen, dass Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks ablehnen. In solchen Fällen gibt es verschiedene Wege, um eine Lösung zu finden.
Mediation kann eine Alternative zum Rechtsweg sein
Mögliche Vorgehensweisen bei Ablehnung:
Dialog suchen
Versuchen Sie zunächst, im persönlichen Gespräch die Bedenken des Vermieters zu verstehen und auszuräumen. Oft lassen sich Kompromisse finden, etwa bei der Platzierung oder Gestaltung der Anlage.
Außergerichtliche Schlichtung
Viele Städte bieten Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten an. Eine neutrale Mediation kann helfen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, ohne den Rechtsweg zu beschreiten.
Rechtliche Schritte
Als letztes Mittel können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Konsultieren Sie dafür einen Fachanwalt für Mietrecht, der Ihre Erfolgsaussichten einschätzen kann.
Wichtig: In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Hessen, ist für bestimmte Mietrechtsstreitigkeiten eine außergerichtliche Streitschlichtung vor der Klageerhebung verpflichtend. Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland.
Rechtsprechung zu Balkonkraftwerken
Da die gesetzlichen Neuregelungen erst seit 2024 gelten, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen speziell zu Balkonkraftwerken in Mietwohnungen. Die vorhandene Rechtsprechung bezieht sich meist auf ältere Fälle, bei denen noch kein gesetzlicher Anspruch bestand.
Allerdings lassen sich aus verwandten Urteilen zu baulichen Veränderungen durch Mieter einige Grundsätze ableiten, die auch für Balkonkraftwerke relevant sein dürften:
- Vermieter müssen bauliche Veränderungen dulden, wenn sie problemlos rückgängig gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az. VIII ZR 10/11)
- Die Interessen beider Parteien müssen angemessen berücksichtigt werden
- Sicherheitsbedenken müssen konkret und nachvollziehbar sein
Technische Anforderungen und Sicherheitsstandards
Um die Genehmigung für ein Balkonkraftwerk zu erhalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen bestimmte technische Anforderungen und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Wichtige technische Anforderungen im Überblick:
Leistungsgrenzen
Seit den Neuregelungen 2024 dürfen Balkonkraftwerke eine maximale Leistung von 2.000 Watt (DC) und 800 Watt (AC) haben. Diese Grenze ist wichtig, da Anlagen mit höherer Leistung strengeren Anforderungen unterliegen und zusätzliche Genehmigungen benötigen.
Elektrische Sicherheit
Balkonkraftwerke müssen den Anforderungen der Technischen Anschlussregeln (TAR) „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) entsprechen. Dies gewährleistet, dass die Anlage sicher mit dem Stromnetz verbunden werden kann.
Anschluss und Verkabelung
Für den Anschluss ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung (oft „Wieland-Stecker“ genannt) oder ein fester Anschluss erforderlich. Der Anschluss über normale Schuko-Stecker ist zwar verbreitet, entspricht aber nicht den offiziellen Vorgaben.
Zertifizierung
Alle Komponenten sollten entsprechende Prüfzeichen (CE, VDE, etc.) tragen und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Achten Sie beim Kauf auf entsprechende Nachweise und Zertifikate.
Wer darf die Installation durchführen?
Die Installation eines Balkonkraftwerks mit einer Wechselrichter-Scheinleistung bis 600 VA kann grundsätzlich ohne Elektrofachbetrieb erfolgen. Dennoch wird empfohlen, vor der Installation die eigene Hausinstallation von einer Fachkraft prüfen zu lassen. Bei komplexeren Installationen oder wenn der Vermieter dies zur Auflage macht, sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden.
Sicherheitshinweis: Auch wenn die Installation eines Balkonkraftwerks relativ einfach ist, sollten Sie bei Unsicherheiten bezüglich der elektrischen Installation immer einen Fachmann hinzuziehen. Fehlerhafte Installationen können zu Brandgefahr oder elektrischen Schlägen führen.
Versicherung und Kostenverteilung
Bei der Installation eines Balkonkraftwerks stellen sich wichtige Fragen zur Versicherung und Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke:
Vor der Installation sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen und anpassen:
| Versicherungsart | Abdeckung | Empfehlung |
| Hausratversicherung | Schäden an der Anlage selbst (Sturm, Hagel, Feuer, Vandalismus) | Versicherung über Installation informieren, ggf. Deckungssumme anpassen |
| Privathaftpflichtversicherung | Schäden, die durch die Anlage an Dritten verursacht werden | Prüfen, ob PV-Anlagen eingeschlossen sind, ggf. Zusatzschutz vereinbaren |
| Spezielle PV-Versicherung | Umfassender Schutz inkl. Ertragsausfall, Elektronikschäden | Bei höherwertigen Anlagen sinnvoll, für Standardanlagen meist nicht nötig |
Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter:
Die Kostenverteilung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und sollte im Einzelfall geklärt werden:
Kosten für den Mieter
- Anschaffungskosten für die Anlage
- Standardinstallation und Montage
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- Versicherungsanpassungen
- Wartung und Reinigung
- Rückbau bei Auszug (falls vereinbart)
Mögliche Kosten für den Vermieter
- Notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude
- Austausch des Stromzählers (falls vom Netzbetreiber nicht übernommen)
- Übernahme der Anlage bei Mieterwechsel (optional)
- Beseitigung von Schäden am Gebäude (falls nicht durch Mieter verursacht)
Tipp: Vereinbaren Sie die Kostenverteilung schriftlich mit Ihrem Vermieter, um spätere Konflikte zu vermeiden. Besonders wichtig ist eine klare Regelung für den Fall eines Auszugs.
Anmeldung und Registrierung des Balkonkraftwerks
Nach der Installation muss Ihr Balkonkraftwerk ordnungsgemäß angemeldet und registriert werden. Die gute Nachricht: Seit den Neuregelungen 2024 ist dieser Prozess deutlich einfacher geworden.
So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk korrekt an:
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)Die Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie benötigen dafür:
- Persönliche Daten
- Technische Details der Anlage (Leistung, Hersteller, Modell)
- Standortinformationen
- Inbetriebnahmedatum
Die Registrierung erfolgt online über das Service-Portal der Bundesnetzagentur.
- Keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötigDie früher erforderliche separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit Mai 2024. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch über Ihre Registrierung.
- Prüfung des StromzählersDer Netzbetreiber prüft nach der Registrierung, ob Ihr vorhandener Stromzähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geeignet ist oder ausgetauscht werden muss. Bei älteren Zählern mit Rücklaufsperre ist in der Regel ein Austausch erforderlich.
Wichtig: Versäumen Sie die Registrierung nicht! Bei fehlender Anmeldung drohen theoretisch Bußgelder bis zu 50.000 Euro (§ 95 EnWG). Zudem könnte im Schadensfall der Versicherungsschutz entfallen.
Was passiert beim Auszug mit dem Balkonkraftwerk?
Ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Frage, was mit dem Balkonkraftwerk geschieht, wenn der Mieter auszieht. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die idealerweise bereits vor der Installation vertraglich geregelt werden sollten.
Bei Auszug muss das Balkonkraftwerk in der Regel abgebaut werden
Mögliche Szenarien beim Auszug:
Mitnahme durch den Mieter
Als Eigentümer der Anlage haben Sie das Recht, Ihr Balkonkraftwerk beim Auszug abzubauen und mitzunehmen. Sie müssen jedoch den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, also z.B. Bohrlöcher verschließen. Die Kosten für den Abbau und die Wiederherstellung tragen Sie als Mieter.
Übernahme durch den Nachmieter
Sie können Ihr Balkonkraftwerk dem Nachmieter zum Kauf anbieten. Dies ist oft die praktischste Lösung, da die Anlage am Ort bleibt und nicht ab- und wieder aufgebaut werden muss. Informieren Sie Ihren Vermieter über eine solche Vereinbarung und holen Sie seine Zustimmung ein.
Übernahme durch den Vermieter
Der Vermieter kann sich entscheiden, das Balkonkraftwerk zu übernehmen. In diesem Fall sollte eine faire Vergütung ausgehandelt werden, die den Restwert der Anlage berücksichtigt. Die Übernahme sollte vertraglich festgehalten werden.
Rechtliche Formalitäten bei Übernahme:
Bei einer Übernahme durch Nachmieter oder Vermieter müssen einige rechtliche Formalitäten beachtet werden:
- Aktualisierung der Registrierung im Marktstammdatenregister
- Übertragung eventueller Garantien und Gewährleistungsansprüche
- Anpassung von Versicherungen
- Schriftliche Vereinbarung über den Kaufpreis und die Haftungsübernahme
Praktische Tipps für Mieter
Abschließend noch einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können, Ihr Balkonkraftwerk-Projekt erfolgreich umzusetzen und mögliche Probleme zu vermeiden.
Die optimale Ausrichtung maximiert den Ertrag Ihres Balkonkraftwerks
Vor der Installation:
- Standortwahl: Prüfen Sie die Sonneneinstrahlung an verschiedenen Stellen Ihres Balkons. Ideal ist eine südliche Ausrichtung ohne Verschattung.
- Leistungsberechnung: Überlegen Sie, welche Leistung für Ihren Bedarf sinnvoll ist. Berücksichtigen Sie dabei Ihren durchschnittlichen Stromverbrauch während der Sonnenstunden.
- Dokumentation: Fotografieren Sie den Montageort vor der Installation, um den ursprünglichen Zustand zu dokumentieren.
- Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Vorhaben, um möglichen Konflikten vorzubeugen.
Bei der Installation:
- Professionelle Hilfe: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Fachmann hinzu, besonders bei der elektrischen Installation.
- Sichere Befestigung: Achten Sie auf eine sturmsichere Montage. Bedenken Sie, dass Solarmodule eine erhebliche Windlast darstellen können.
- Kabelführung: Verlegen Sie Kabel so, dass sie vor Witterung geschützt sind und keine Stolperfalle darstellen.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie die Installation mit Fotos und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
Nach der Installation:
- Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie regelmäßig die Befestigung und den Zustand Ihrer Anlage.
- Reinigung: Reinigen Sie die Module bei Bedarf, um den optimalen Ertrag zu gewährleisten.
- Ertragsmonitoring: Beobachten Sie den Ertrag Ihrer Anlage, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
- Steuerliche Vorteile nutzen: Vergessen Sie nicht, die Kosten für die Installation in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Persönliche Rechtsberatung
Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Unsere Fachanwälte für Mietrecht beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Aspekten rund um Ihr Balkonkraftwerk.
Ausblick: Die Zukunft der Mieter-Solarrechte in Deutschland
Die Stärkung der Rechte von Mietern bei der Installation von Balkonkraftwerken ist Teil einer breiteren Entwicklung hin zu mehr Teilhabe an der Energiewende. Weitere Verbesserungen könnten in den kommenden Jahren folgen.
In Zukunft könnten Balkonkraftwerke zum Standard in Mietwohnungen werden
Mögliche zukünftige Entwicklungen:
- Vereinfachte technische Standards: Weitere Vereinfachungen bei den technischen Anforderungen könnten die Installation noch niedrigschwelliger machen.
- Mieterstromkonzepte: Neue Modelle könnten es ermöglichen, dass mehrere Mieter von einer gemeinsamen Solaranlage profitieren.
- Speicherlösungen: Integration von kleinen Batteriespeichern könnte die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken weiter verbessern.
- Standardisierte Genehmigungsverfahren: Einheitliche Prozesse könnten die Genehmigung durch Vermieter vereinfachen und beschleunigen.
- Erweiterte Förderungen: Bundesweite Förderprogramme könnten die Anschaffung für mehr Mieter erschwinglich machen.
Die aktuellen Gesetzesänderungen sind ein wichtiger Schritt, um auch Mietern die Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. Mit der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien ist zu erwarten, dass die Rechte von Mietern in diesem Bereich weiter gestärkt werden.
Fazit: Ihre Rechte als Mieter beim Balkonkraftwerk
Die neuen gesetzlichen Regelungen im Solarpaket haben die Position von Mietern bei der Installation von Balkonkraftwerken deutlich gestärkt. Sie haben nun einen rechtlichen Anspruch auf die Installation, dem Vermieter nur aus triftigen Gründen widersprechen können.
Dennoch bleiben einige Hürden bestehen: Die Installation muss fachgerecht erfolgen, Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden, und in bestimmten Fällen – etwa bei Denkmalschutz oder statischen Problemen – kann der Vermieter die Installation weiterhin untersagen.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer guten Vorbereitung, einer offenen Kommunikation mit dem Vermieter und der sorgfältigen Einhaltung aller rechtlichen und technischen Vorgaben. Mit dem richtigen Vorgehen steht Ihrem eigenen Balkonkraftwerk und damit Ihrem persönlichen Beitrag zur Energiewende nichts mehr im Weg.
Das neue Mietrecht zu Balkonkraftwerken ist ein Meilenstein für die Energiewende in Mietwohnungen. Es ermöglicht Millionen von Mietern, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und gleichzeitig ihre Stromkosten zu senken.